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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Stefan Barth (Fotografie-Barth)

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§ 1 Geltung und Allgemeines

(1) Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr von

Stefan Barth (Stefan Barth Fotografie) d. h. für alle durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Sie sind Bestandteil aller Verträge, die ich mit meinen Kunden (im Folgenden Auftraggeber genannt) über die von mir angebotenen Leistungen schließen.

(2) Diese AGB dienen der Regelung und Klarstellung einiger Inhalte des Auftragsverhältnisses, welches sich im Übrigen nach dem Inhalt des einzelnen Auftrages bestimmt. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, so gehen diese den vorliegenden AGB vor.

(3),,Fotografien“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, insbesondere Bildaufnahmen, gleich in welcher technischen Form oder mit welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Papierbilder, Bilder auf Leinwand, Bilder in digitalisierter Form auf CD/DVD oder sonstigen Speichermedien, Diapositive, Negative usw.).

(4) „Fotoshooting“ im Sinne dieser AGB bezeichnet den geplanten und organisierten Zeitabschnitt, in dem Fotografien für den vereinbarten Auftrag gemacht werden.

(5) Es kann nicht garantiert werden, dass alle bei einer Feier anwesenden Personen abgelichtet werden. Der Auftragnehmer ist aber stets bemüht dies zu erreichen, falls dies vom Auftraggeber erwünscht ist.

(6) Um die Arbeit des Fotografen zu gewährleisten, ist während der Veranstaltung das Fotografieren durch Mitbewerber oder Gäste des Kunden nach Möglichkeit zu minimieren.

 

§ 2 Auftragsausführung

(1) Grundlage für den Vertrag ist das jeweilige Angebot vom Fotografen, in dem alle vereinbarten Leistungen sowie die Vergütung festgeschrieben werden. Diese Angebote vom Fotografen sind freibleibend und unverbindlich.

(2) Den zeitlichen und örtlichen Ablauf des Fotoshootings vereinbaren der Fotograf und der Auftraggeber vor Durchführung des Auftrages.

(3) Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass den Fotografen alle für die Ausführung des

Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen (Wegbeschreibungen, Sonderwünsche, etc.).

(3.1) Der Auftraggeber stellt sicher, dass an den jeweiligen Standorten das Fotografieren erlaubt ist. Durch Fotografierverbote gegebenenfalls entstehende Wartezeiten des Auftragnehmers zählen als Arbeitszeit.

(4) Der Fotograf ist, soweit durch den Auftraggeber keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Fotografien gegeben wurden, bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerischen und technischen Gestaltung frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.

(5) Der Fotograf kann im Bedarfsfall das Fotoshooting durch Dritte durchführen lassen.

(6) Der Fotograf wählt die Fotografien aus, die dem Auftraggeber zur Abnahme vorgelegt werden.

(7) Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial hochauflösend im Format JPEG. Die Abgabe von unbearbeiteten digitalen Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen.

(8) Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten nach Abschluss des Auftrages ist nicht Teil des Auftrages.

(9) Der Fotograf hat das Recht zur Aufbewahrung der digitalen Bilddaten der zur Abnahme vorgelegten Fotografien für den Nachweis seiner Urheberschaft. 

 

§ 3 Urheberrecht

(1) Dem Fotografen steht das Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotografien nach Maßgabe des Gesetzes über Urheberrecht und verwandter Schutzrechte (UrhG) zu. 

(2) Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Werke, insbesondere Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs. 1 Ziff. 5 UrhG, handelt. 

(3) Bei Personenaufnahmen und bei Aufnahmen von Objekten, an denen fremde Urheberrechte, Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die für die Anfertigung und Nutzung der Bilder erforderliche Zustimmung der abgebildeten Personen und der Rechteinhaber einzuholen.

Sollte eine Person wider Erwarten dem Fotografen gegenüber äußern, dass sie keine Bildaufnahmen von sich oder einem Objekt möchte, wird der Fotograf keine Fotografien von der Person oder Objekt anfertigen und etwaige bereits gemachte Fotografien auf Wunsch löschen.

Ein Anspruch des Auftraggebers auf Fertigung, Beibehaltung oder Übergabe einer solcher Fotografien besteht nicht. 

 

§ 4 Nutzungsrecht

(1) Der Fotograf überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotografien auf den Auftraggeber. Dieses beinhaltet ausschließlich die private, nicht kommerzielle Nutzung.

(2) Die zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars auf den Auftraggeber über.

(3) Der Auftraggeber hat das Recht, die Fotografie zu vervielfältigen und zu verbreiten.

(4) Jede Veränderung oder Weiterbearbeitung (z. B. durch Fotofilter (Instagram usw.), Foto-Composing, Montage oder durch sonstige Hilfsmittel) der gelieferten Fotografien ist nicht gestattet und bedarf der vorherigen, ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung durch den Fotografen.

(5) Eine kommerzielle/gewerbliche Nutzung der Fotografien - gleich welcher Form - durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte ist nicht gestattet und bedarf der vorherigen, ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung durch den Fotografen.

(6) Individuelle Abweichungen der Nutzungs- und Urheberrechte und Sonderkonditionen bei Personen der Zeitgeschichte müssen gesondert vereinbart werden.

(7) Der Fotograf darf bis auf Widerruf die entstandenen Lichtbilder der Auftraggeber für seine Eigenwerbung verwenden. Dies umfasst z.B. die Veröffentlichung auf der Website, dem Blog oder der Facebook-Seite des Fotografen, aber auch in Fachmagazinen, in Flyern, Anzeigen und auf Messe-Aufstellern.

 

§ 5 Vergütung

(1) Für die Herstellung der Fotografien wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine Pauschale zuzüglich eventueller Reisekosten vereinbart und berechnet.

(2) Fällige Rechnungen sind, sofern keine andere Zahlungsfrist angegeben ist, innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen.

(3) Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Fotografien Eigentum des Fotografen.

(4) Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten oder auf Wunsch des Auftraggebers verlängert, so erhöht sich das Honorar des Fotografen entsprechend dem Stundendurchschnittspreis des gebuchten Paketes pro angefangene Stunde.

(5) Mit der Unterzeichnung des Vertrags ist eine Anzahlung fällig (siehe Vertrag). Erst mit Eingang des Betrages beim Fotografen gelten die im Vertrag genannten Termine als verbindlich gebucht. Trifft die Vorauszahlung nicht fristgemäß ein, so ist der Fotograf nicht zur Durchführung des Auftrages verpflichtet.

 

§ 6 Auftragsänderung/Kündigung

(1) Im Falle einer Kündigung aufgrund der Ausübung gesetzlicher Kündigungsrechte durch eine der Parteien gelten die nachfolgenden Bestimmungen.

(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Falle einer Kündigung durch den Auftraggeber gegen diesen einen Schadensersatzanspruch in Höhe der unter Paragraph 5 Nr. 5 dieser Vereinbarung bezifferten Anteile an der vereinbarten Vergütung geltend zu machen, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass dem Auftragnehmer ein geringerer Schaden, oder gar kein Schaden entstanden ist oder dieser die Kündigung zu vertreten hat.

(3) Im Falle einer Kündigung werden bereits erbrachte Leistungen wie folgt berechnet: Vorgespräch: 50,- Euro, Engagementshooting: 150,- Euro

(4) Kündigt der Auftraggeber 60 Tage oder weniger vor Veranstaltungsdatum, sind 35% des vereinbarten Honorars fällig.

(5) Kann der Auftragnehmer wegen Krankheit oder eines Umstandes, den dieser zu verschulden hat den Auftrag nicht durchführen, wird dem Auftraggeber die Anzahlung erstattet. Der Auftragnehmer verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber, bei der Suche eines geeigneten Ersatzes behilflich zu sein.

(6) Das Recht des Verbrauchers zum Widerruf bleibt hiervon unberührt.

 

§ 7 Widerrufsrecht

Dem Auftraggeber steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht zu. 

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mir (Stefan Barth, Struvestr. 32, 76187 Karlsruhe, Tel. 01573 6176800, email: info@fotografie-barth.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. 

Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, habe ich Ihnen alle Zahlungen, die ich von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von mir angebotene günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei mir eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwende ich dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen 

Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas 

anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie mir von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. 

 

§ 8 Haftung

(1) Gegen den Auftragnehmer gerichtete Schadenersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und / oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches Verhalten des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht worden ist. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Aufträgen geschehen mit sorgfältiger Planung. Sollte jedoch aufgrund besonderer Umstände, wie z.B. plötzlicher Krankheit (auch von Familienangehörigen des Auftragnehmers), Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. der Auftragnehmer zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen können, wird keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen. Sollte es aufgrund höherer Gewalt zum Ausfall des Auftragnehmers kommen, bemüht sich dieser (soweit erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung Leistungen erbringt. Eventuelle Mehrkosten des beauftragten Ersatzfotografen gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Bereits geleistete Vorauszahlungen werden zurückerstattet, wenn der Auftragnehmer den Fototermin nicht wahrnehmen kann.

(2) Für Schäden oder Verlust (trotz mehrfacher Sicherungsmaßnahmen) der digitalen Bilddaten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(3) Liefertermine für Fotografien sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von dem Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(5) Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung der Fotografien beim Fotografen eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten die Fotografien als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen. 

 

§ 9 Datenschutz

(1) Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen personenbezogenen Daten gespeichert werden.

(2) Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

(3) Der Fotograf bedient sich zur Erfüllung eines Auftrags unterschiedlicher externer Dienstleister (z. B. Fotolabor, Alben-Druckerei, Online-Galerie, Kundenverwaltungs- u. Rechnungssoftware). An diese Dienstleister werden die entsprechenden Fotografien und unter Umständen auch zugehörige Kundendaten übermittelt. Diese Dienstleister werden auf die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen und auf die ausschließlich weisungsgebundene Nutzung von personenbezogenen Daten verpflichtet.

(4) Der Auftraggeber erhält bei Vertragsschluss die Datenschutzerklärung des Fotografen.

(5) Der Auftraggeber verpflichtet sich gegenüber dem Auftragnehmer, diese Informationen allen weiteren Dritten zugänglich zu machen, sofern diese mit der Leistung des Auftraggebers in Berührung kommen. 

 

§ 10 Schlussbestimmungen und salvatorische Klausel

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.

(3) Der Fotograf ist bemüht, eventuelle Meinungsverschiedenheiten aus dem Vertrag einvernehmlich mit dem Auftraggeber beizulegen. Darüber hinaus ist der Fotograf nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

(4) Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder sollten die Bedingungen eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt; das Gleiche gilt im Fall einer Lücke.

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